Sozialfonds für Betreutes Wohnen

Zwei Bewohnerinnen hatten 2006 den Herzenswunsch, einer Bewohnerin den Einzug in das Johanneshaus Öschelbronn zu ermöglichen.

Sie legten mit einer zweckgebundenen Spende den Grundstock für den Sozialfonds für Betreutes Wohnen im Johanneshaus.

Die Gemeinnützige Treuhandstelle e. V. hat diesen Fonds ins Leben gerufen und sammelt treuhänderisch Geld, um es Bewohnerinnen und Bewohnern zukommen zu lassen, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Sie versteht sich als Sozialorgan, das Hilfegebende und Hilfeempfänger zusammenbringt. Oberstes Ziel ist dabei, die Menschenwürde des Hilfeempfängers zu achten, seine Teilnahme am Sozialleben zu erhalten und damit der Vereinsamung vorzubeugen.

Begünstigt werden Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht ausreicht, um im Betreuten Wohnen des Johanneshauses verbleiben zu können. Auch neuen Bewohnern kann der Sozialfonds ermöglichen, ins Betreute Wohnen einzuziehen.

Alle dem Sozialfonds zur Verfügung gestellten Gelder werden ohne Abzug zugewendet. Bei der Vergabe arbeitet der Sozialfonds nach transparenten Kriterien: Der Antrag wird gemeinsam mit einer Person des eigenen Vertrauens ausgefüllt und an die Treuhandstelle übermittelt. Die Entscheidung erfolgt in der Treuhand und im Einvernehmen mit der Einrichtung. Sie ist abschließend. Auf die Förderung sowie die Höhe besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderobergrenze liegt derzeit bei 350 Euro monatlich und beachtet die steuerlichen Vorgaben. Die Grundlagen der Förderung werden jährlich anhand eines Fragebogens überprüft.

Sowohl der den Antrag stellende Bewohner als auch die Einrichtung können gefördert werden. Beim Übergang in ein Pflegeheim endet die Förderung. Leider sind nach der gültigen Gesetzeslage die Bezieher von „Hartz IV“ von einer Förderung ausgeschlossen.

ANSPRECHPARTNER
Barbara Burrer
Telefon/Fax 07231 62710
barbara.burrer@gmx.de
Annette Blach
Telefon 07233 679702
a.blach@johanneshaus-oeschelbronn.de

Sie legten mit einer zweckgebundenen Spende den Grundstock für den Sozialfonds für Betreutes Wohnen im Johanneshaus.

Die Gemeinnützige Treuhandstelle e. V. hat diesen Fonds ins Leben gerufen und sammelt treuhänderisch Geld, um es Bewohnerinnen und Bewohnern zukommen zu lassen, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Sie versteht sich als Sozialorgan, das Hilfegebende und Hilfeempfänger zusammenbringt. Oberstes Ziel ist dabei, die Menschenwürde des Hilfeempfängers zu achten, seine Teilnahme am Sozialleben zu erhalten und damit der Vereinsamung vorzubeugen.

Begünstigt werden Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht ausreicht, um im Betreuten Wohnen des Johanneshauses verbleiben zu können. Auch neuen Bewohnern kann der Sozialfonds ermöglichen, ins Betreute Wohnen einzuziehen.

Alle dem Sozialfonds zur Verfügung gestellten Gelder werden ohne Abzug zugewendet. Bei der Vergabe arbeitet der Sozialfonds nach transparenten Kriterien: Der Antrag wird gemeinsam mit einer Person des eigenen Vertrauens ausgefüllt und an die Treuhandstelle übermittelt. Die Entscheidung erfolgt in der Treuhand und im Einvernehmen mit der Einrichtung. Sie ist abschließend. Auf die Förderung sowie die Höhe besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderobergrenze liegt derzeit bei 350 Euro monatlich und beachtet die steuerlichen Vorgaben. Die Grundlagen der Förderung werden jährlich anhand eines Fragebogens überprüft.

Sowohl der den Antrag stellende Bewohner als auch die Einrichtung können gefördert werden. Beim Übergang in ein Pflegeheim endet die Förderung. Leider sind nach der gültigen Gesetzeslage die Bezieher von „Hartz IV“ von einer Förderung ausgeschlossen.

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